Gesetzliche Leistungen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Sie selbst wissen, daß in Folge des Gesundheitsmodernisierungsstrukturgesetzes viele Ihrer gewohnten und teils medizinisch notwendigen Leistungen seit dem 01. Januar 2004 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, obwohl sie als Patient zusätzlich zu Ihrem Versicherungsbeitrag 10 Euro Praxisgebühr an die Versicherungen zahlen (diese werden von uns mit nicht unerheblichem bürokratischem Aufwand direkt an die Krankenkassen weitergeleitet).
Zusätzlich zu den oben genannten Sparmaßnahmen wurden aber schon seit sage und schreibe 1971 die gesetzlichen Krebsvorsorgemaßnahmen dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht mehr angepasst. So sind der PSA-Test (zur Früherkennung des Prostatakrebses) oder eine Ultraschalluntersuchung nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Führe ich eine solche Untersuchung als Vorsorgemaßnahme bei Ihnen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse durch, so begehen ich und jeder andere Kassenarzt Abrechnungsbetrug. Deshalb können Sie eine solche Leistung nur auf privater Abrechnungsbasis erhalten. Die private Abrechnung richtet sich hierbei selbstverständlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).
Übrigens werden zunehmend auch Wunschleistungen, wie z.B. die Behandlung der Potenzschwäche und deren medikamentöse Therapie von gesetzlichen Kassen gar nicht und von den Privatkassen nur noch teilweise erstattet. Die Behandlung der Potenzschwäche wird dabei als "Life Style Medizin" abqualifiziert und nicht als Erkrankung anerkannt.
Auch Gesundheit hat aufgrund der oben geschilderten Situation heutzutage ihren Preis und Sie haben als Patientin und Patient ein Recht, die gesetzlich festgelegten Preise Ihrer Behandlung im Vorfeld zu erfahren, um abschätzen zu können, welche Entscheidung Sie für sich selbst treffen möchten.
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